Rechtsprechung
LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15 |
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- OLG Köln, 29.06.2016 - 6 W 72/16
Objektiver Wert von Lichtbildern Creative-Commons-Lizenz ist Null
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche Urteil der Kammer vom 1. September 2016 - 14 O 307/15, ebenso etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).Dabei kann es die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen der Fotografien) zu zahlen ist (BGH…, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 39 nach juris; a.A. offenbar OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).
Nach allem hält die Kammer eine Lizenz von 50 EUR für angemessen, die wegen der fehlenden Urheberbenennung auf 100 EUR zu verdoppeln ist (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16; vergleiche auch OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14 - für den Fall einer nicht-kommerziellen Nutzung unter den Bedingungen der Creative Commons License).
Die Kammer hat die Berufung zugelassen, da im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16 - sowie Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14) die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und jedenfalls für den Beklagten keine Beschwer von mehr als 600 EUR gegeben ist.
- OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
Nach allem hält die Kammer eine Lizenz von 50 EUR für angemessen, die wegen der fehlenden Urheberbenennung auf 100 EUR zu verdoppeln ist (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16; vergleiche auch OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14 - für den Fall einer nicht-kommerziellen Nutzung unter den Bedingungen der Creative Commons License).Die Kammer hat die Berufung zugelassen, da im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16 - sowie Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14) die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und jedenfalls für den Beklagten keine Beschwer von mehr als 600 EUR gegeben ist.
- BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13
Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung …
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
Dabei kann es die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen der Fotografien) zu zahlen ist (BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 39 nach juris; a.A. offenbar OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16).Die fehlende Benennung des Urhebers oder des Lichtbildners führt insbesondere dann zu einem Vermögensschaden, wenn dem Urheber oder Lichtbildner dadurch Folgeaufträge entgehen (BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 39 nach juris).
- BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93
Pauschale Rechtseinräumung
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
Die Darlegungs- und Beweislast für die behauptete Einräumung bzw. deren Umfang und Reichweite der Nutzungsrechte (Spezifizierungslast) trägt hier die Beklagte als Verwerterin (BGHZ 131, 8, 14; OLG Hamburg GRUR 1991, 599, 600 - Rundfunkwerbung).Wer sich auf die Nutzungsberechtigung beruft, muss konkret darlegen und beweisen, dass er die hierfür einschlägigen Rechte in dem von ihm behaupteten Umfang erworben hat (BGH , Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 215/93 - Pauschale Rechtseinräumung, BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 18/09 - Der Frosch mit der Maske).
- BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13
CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei …
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
Für den Fall, dass der Rechteinhaber eine kostenlose Lizenz anbietet, wenn der Nutzer einen elektronischen Verweis auf die Internetseite des Rechteinhabers einrichtet, kann maßgeblich auf den wirtschaftlichen Wert der durch einen elektronischen Verweis bewirkten Werbung auf das Werk des Urhebers abzustellen sein (vergleiche BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13 - CT-Paradies, Rn. 75 nach juris). - OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15
Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
Da die Beklagte mit ihrem Internetauftritt wie aus der Anlage LHR 3 ohne weiteres erkennbar deutschlandweit und nicht lediglich regional beschränkt ihr Zielpublikum erreicht, und zwar auch mit dem streitgegenständlichen Hinweis zum Kölner Dom, dem das Lichtbild des Klägers beigefügt war, liegen auch die Umstände einer beschränkten Werbewirkung nicht vor (vergleiche dazu etwa OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15 - Rn. 161 nach juris). - BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09
Der Frosch mit der Maske
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
Wer sich auf die Nutzungsberechtigung beruft, muss konkret darlegen und beweisen, dass er die hierfür einschlägigen Rechte in dem von ihm behaupteten Umfang erworben hat (BGH , Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 215/93 - Pauschale Rechtseinräumung, BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 18/09 - Der Frosch mit der Maske). - BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95
Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der …
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
An das Maß der zu beachtenden Sorgfalt werden bei den absolut geschützten urheberrechtlichen Rechtspositionen strenge Anforderungen gestellt (vgl. BGH, GRUR 1998, 568 (569) - Beatles-Doppel-CD). - KG, 07.12.2015 - 24 U 111/15
Rechte des Urhebers eines lizenzfrei im Internet abrufbaren Fotos bei …
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche Urteil der Kammer vom 1. September 2016 - 14 O 307/15, ebenso etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16). - LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15
Berechnung des Schadensersatzanspruchs eines Fotografen bei einer …
Auszug aus LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
Dies führt jedoch nicht dazu, dass ein Lizenzschaden wegen der unterlassenen Urheberbenennung völlig zu versagen wäre (vergleiche Urteil der Kammer vom 1. September 2016 - 14 O 307/15, ebenso etwa Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 24 U 111/15 für die Nutzung eines nach den Bedingungen der Fotoagentur pixelio kostenfreien Lizenz; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16). - OLG München, 17.12.2015 - 29 U 2324/15
Bestimmung des Umfangs der eingeräumten Nutzungsrechte an Modefotografien nach …
- OLG Hamburg, 01.03.1990 - 3 U 210/89
Rundfunkwerbung
Rechtsprechung
LG Münster, 12.11.2015 - 14 O 331/15 |
Verfahrensgang
- LG Münster, 12.11.2015 - 14 O 331/15
- OLG Hamm, 22.06.2016 - 31 U 278/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 22.06.2016 - 31 U 278/15
Kündigung eines Bausparvertrages zur Zinsersparnis
Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 12.11.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Münster (Az. 014 O 331/15) festzustellen, dass der bei der Beklagten bestehende Bausparvertrag mit den Nummern # ### ### ### über den 30.06.2015 hinaus fortbesteht und die diesbezügliche Kündigung vom 12.12.2014 unwirksam war. - OLG Hamm, 22.06.2016 - 31 U 271/15
Kündigung eines Bausparvertrages zur Zinsersparnis
Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 12.11.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Münster, Az. 014 O 331/15, 1. festzustellen, dass die zwischen der Beklagten und der Klägerin bestehenden Bausparverträge #####/#### und #####/#### nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 12.12.2014 beendet wurden, sondern weiter fortbestehen;.